Ausbildungs- und Berufsinhalte:
Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter bieten wir verknüpft mit der anschließenden Ausbildung zur Berufsfeuerwehrfrau bzw. zum Berufsfeuerwehrmann an.
Als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter beurteilen Sie bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, entscheiden, ob ein Arzt/eine Ärztin gerufen werden muss, und veranlassen dies nötigenfalls. Sie führen medizinische Maßnahmen der Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patienten und erhalten diese aufrecht. Nachdem Sie die Patienten in die stationäre Weiterbehandlung übergeben haben, stellen Sie die Einsatzfähigkeit Ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle. Im Rahmen ihrer Einsätze sind Sie in Rettungs-, Notarzt- und Krankentransportwagen oder Rettungshubschraubern unterwegs, so dass ist ein hohes Maß an Konzentration und ein gutes Reaktionsvermögen gefordert ist. Um hilfsbedürftige Personen zu versorgen, kommen sie in Privatwohnungen, auf Sportplätze oder in Firmen. Zwischen den Einsätzen oder um die Einsätze zu koordinieren, halten sie sich in den Räumen der Rettungswache auf.
Als spätere Berufsfeuerwehrfrau oder als späterer Berufsfeuerwehrmann im Beamtenverhältnis erfolgt Ihr Einsatz im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst bei der Berufsfeuerwehr Braunschweig
Vorausgesetzt wird:
mindestens Vollendung des 17. Lebensjahres bei Beginn der Ausbildung
uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
mindestens Realschulabschluss oder aber einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Erstausbildung
besondere Anforderungen an das Sehvermögen
Bereitschaft zum Schicht- und Nachtdienst
Sportlichkeit
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst - TVAöD- (im ersten Ausbildungsjahr zz. 1.340,69 brutto) und im anschließenden Vorbereitungsdienst nach der Niedersächsischen Besoldungsordnung (Anwärtergrundbetrag zz. 1.259,04 € brutto sowie Anwärtersonderzuschlag zz. 881,33 € brutto zzgl. Zulagen).
Nähere Informationen zu den Ansprechpartnerinnen und -partnern sowie zur Ausbildung erhalten Sie unter www.braunschweig.de/ausbildung.